Wolfgang Jorzik it's about photography and other things that happen in life

Immer noch bin ich auf der Suche nach Bildern

Bereits am 13.03.2014 war ich auf der Suche nach einer Visualisierung der Vorgänge in meinem Körper. Fast ein Jahr später habe ich immer noch keine greifbareren gefunden als die selbst entworfenen. Zuschriften wiesen mich auf folgenden Taz-Artikel hin oder ein Tipp der Therapeutin meiner Frau auch auf Carl Simonton, einen Pionier der Psychoonkologie in den USA.

Nun habe ich in den letzten Tagen nochmals versucht etwas zu entwickeln, das sich auch an meine stillen Ansprachen an den Feind Krebs anlehnt, die da lauten können: Geh! Hau ab! Ich brauch dich nicht! Geh! Hau ab!

Diesmal wähle ich eine sehr offiziöse Art – ist ja schließlich ein deutscher Krebs, der sich zwar anarchisch austobt, der aber vielleicht auch noch ein Stück Hörigkeits-DNA in sich trägt und dem nun das Verbot unter die Nase gerieben wird mit einer: 

Amtliche Mitteilung:

Das Körpergebiet des Wolfgang Jorzik unterliegt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 01/2015 seit dem 02.01.2015 einer besonderen Schutzwürdigkeit durch die Umwidmung vom reinen Mischgebiet zu einem Renaturierungsraum und Schutzgebiet der Klasse I A. Damit sind alle bisherigen Nutzungen final untersagt und gegebenenfalls erteilte Nutzungsrechte entzogen. Rechtsmittel können nicht eingelegt werden.

Kurzbeschreibung des Gebietes:

Von Kopf bis Fuß. Von Brust bis Rücken. Von der linken Seite bis zur rechten Seite. Masse: ca. 90 kg. Größe: 1,87 m. Rauminhalt: 0,09 Kubikmeter. Der Körper ist umhäutet und im Raum frei beweglich. Mal hier, mal dort. Letzteres schränkt die Schutzwürdigkeit nicht ein.

Kurzfassung der nun verhängten Verbote:

Der Kopf/Schädel darf nicht länger als Endlager für Schad- und Giftstoffe welcher Herkunft (Gifte kochen, Krebslanzen schmieden) auch immer verwendet werden. Das vergangene Jahr 2014 hatte gezeigt, dass dieser Mißbrauch zu einem ungewollten und ungesundem Wachstum von Tumoren inmitten des fruchtbaren Hirngewebes geführt hatte. Deswegen sind auch Altlasten unverzüglich zu Lasten der Verursacher zu beseitigen.

Die fruchtbaren Lungenhänge, Bronchiengärten und überspannenden Rippenbögen mit ihren offenbar guten Wachstumsbedingungen für die „Blumen des Bösen“ sind zu räumen und schadstofffrei zu übergeben. Dabei müssen Karzinome und Metastasen verschwinden und die eingefressenen Giftkuhlen müssen entsorgt werden.

Das Fracking in der Leber ist sofort zu unterbinden. Es wurde ohne Genehmigung betrieben und muss gestoppt werden. Die Probebohrungen mit ihren nun ausgedehnten Wachstumszonen müssen versiegelt und schnell entfernt werden. Dazu gehören auch die zahlreichen kleinen Metastasen, die in offenbar illegaler Weise ebenfalls Fracking betreiben wollten.

Die Lymphknoten werden in die rote Liste der schützenswerte Biotope eingetragen. Damit ist jede weitere Besiedelung durch Krebs verboten. Auch darf sich kein Zugang mehr verschafft werden. Der Transport von Giftmüll sowie Gefahr- und Giftstoffen, die als Karzinogen (Gefahrenklasse T, Kat I und II R45, R49) eingestuft sind, ist über diese Wege strikt untersagt. 

Die Probebohrungen an der Unteren Wirbelsäule zur Sondierung neuer Endlager enden und werden nicht mehr fortgeführt, sondern versiegelt, sofern noch kein Gift deponiert wurde. Ansonsten ist dieses spurlos und sicher zu entfernen.

Die frisch befallenen Nebennieren stehen unter Quarantäne nachdem der Metastasennachwuchs das Feld geräumt hat. Und das nicht nur sauber, sondern rein.

Warnung: Falls die Speiseröhre, die ebenfalls eine Tabuzone ist, für den geforderten Abtransport der Krebsgifte missbraucht werden sollte, dann werden die Verursacher unnachgiebig verfolgt.

Vorsicht: Der bereits halbseitig gelähmte Kehlkopfnerv liegt direkt an der sofortigen Tabuzone „Speiseröhre“, die wichtigste Versorgungseinheit für flüssige und feste Nährstoffe. Alle Transportbewegungen im Bereich dieser flexiblen Pipeline zum Clearing des gesamten Schutzgebietes bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Im ganzen Schutzraum herrscht Kennzeichnungspflicht und Transporte müssen zwingend wie folgt gekennzeichnet werden:

Hazard_T

SVG drawing

FAQ:

Wie sollen die Schadstoffe abtransportiert werde, wenn alles unter Schutz steht?

Behutsames und doch zügiges Abbauen der Krebszellen und Ausscheiden.

Was droht bei Verstößen?

Mehr Chemotherapie z.B. in gut drei Wochen. (Ende Januar 2015)

Ändert die Schutzsatzung irgendwas?

Ja. Sie gibt ein Bild der Schauplätze wieder und übersetzt für mich den abstrakten Krebs in etwas anschauliches.

Kurzfazit: Krebs – Hau endlich ab!

09.01.2015

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