Die geplante Versteigerung der beiden Warhol Bilder „Triple Elvis“ und „Four Marlons“ rückt die Bilder, die offenbar schon vor Jahrzehnten der Öffentlichkeit (welcher Öffentlichkeit muss gefragt werden, wenn sie als Wandschmuck eines Spielcasinos dienten) entzogen worden sind, in den Blick einer einigermaßen aufgeregten Feuilleton- und Kunstmuseumsdirektoren – Öffentlichkeit. Natürlich weiß sich auch die Politik quer durch alle Lager bis hin zu den Piraten dazu zu äußern. Aber darauf will ich gar nicht eingehen.
Zocken gehört ja zur Kernkompetenz von Westspiel als Casinobetreiber und Eigentümer der Bilder, die durch den Kunstmarkt und dessen Regeln oder Dynamik an Wert zugelegt haben. Das kann Westspiel nicht vorgeworfen werden. Auch lässt sich durch das Ansinnen, das tote Kapital zu verflüssigen, kein unlauteres Handeln ableiten. Dass Westspiel eine Tochter der NRW-Bank ist, macht sie nicht zu einer mildtätigen, karitativen Gesellschaft, die ihre Goldstücke einem Museum stiftet. Gebote abzugeben, um die Bilder zu ersteigern, steht den Museen oder der Kunstsammlung NRW frei. Aber auch das würde Kritiker auf den Plan rufen, die die geschätzten 100 Millionen Euro Einsatz angesichts der leeren Kassen lieber in Schule und Bildung, bezahlbaren Wohnraum, Straßen oder den Öffentlichen Personennahverkehr investiert sähen. Deshalb sollte der Betreiber der Casinos seine Möglichkeiten ausloten und nutzen können, bevor die öffentliche Hand Spielcasinos in großem Stil subventioniert. Von einem Tabubruch wäre zu Recht zu reden, wenn die Warhols aus einem Museum oder einer öffentlichen Sammlung entstammen würden. Ein Verkauf von Kunstwerken aus Museumsbeständen oder öffentlichen Sammlungen darf es nicht geben. Sollte es noch keine entsprechenden Satzungen geben, wäre die Diskussion um die Warhol Bilder ein Anlass, das festzuschreiben, damit der orakelte Tabu- und Systembruch vom Kulturgüterausverkauf dauerhaft ausgeschlossen wird.